Als Steuerkanzlei beraten wir Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen. In einigen Berufszweigen haben wir mittlerweile vielseitige Erfahrung gesammelt und verstärkt Kompetenzen entwickelt.

Ab den Veranlagungsjahren 2015/2016 Rentner:

Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass rund 70.000 Rentner durch die kräftigen Rentenerhöhungen ab dem Veranlagungsjahr 2015 in die Steuerpflicht geraten werden. Die Steuerlast hängt jedoch davon ab, inwieweit der Grundfreibetrag überschritten wurde und ob es zusätzliche Einkünfte gibt.

Bei der Berechnung der Steuer ist das Renteneintrittsalter ausschlaggebend.

Viele Rentner müssen sich allerdings nicht gleich Sorgen machen, da auch steuermindernde Tatsachen bei einer Steuererklärung gegengerechnet werden können.

In jedem Fall sollten Sie im Zweifel die steuerlichen Auswirkungen einmal berechnen lassen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei.